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Bockup: Doppelhaushälfte mit Garten
Objekt-Nr.: JS2024-04
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Basisinformationen
Adresse:
Hauptstraße 1
19294 Bockup
19294 Bockup
mtl. Kaltmiete:
675 €
Wohnfläche ca.:
85 m²
Zimmeranzahl:
3
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Wohnungstyp:
Erdgeschoss
Nebenkosten:
100 €
Heizkosten:
sind nicht in den Nebenkosten enthalten
Provisionspflichtig:
nein
Küche:
Einbauküche
Bad:
Wanne
Anzahl Schlafzimmer:
2
Anzahl Badezimmer:
1
Terrasse:
1
Garten/-mitbenutzung:
ja
Kamin:
ja
Keller:
nein
Haustiere:
nach Vereinbarung
Bezugsfrei ab:
01.12.2024
Heizung:
Zentralheizung
Befeuerungsart:
Flüssiggas
Energieausweistyp:
Verbrauchsausweis
Energieeffizienz-Klasse:
C
Energieverbrauchs-Kennwert:
95 kWh/(m²*a)
Energieverb. Warmwasser enthalten:
ja
Baujahr laut Energieausweis:
1973
Energieklasse:
C
Kaution/ Genossenschaftsanteile:
2025,00
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Vermietet wird eine Doppelhaushälfte mit 3 Zimmern, Küche, Bad, Flur und Hauswirtschaftsraum. Das großzügige Gartengrundstück steht zur Mitbenutzung zur Verfügung. Tierhaltung ausschliesslich nach Vereinbarung.
Lage:
Das Objekt befindet sich in der kleinen Ortschaft Bockup, einem Ortsteil der Gemeinde Malliß.
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.09.2007
1. Die Aufnahme der Geschäftsverbindung durch Reaktion auf ein übersandtes Angebot gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die widerspruchslose Annahme unserer Dienste genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages. Dazu genügt auch die Mitursächlichkeit.
2. Die Informationen in unseren Angeboten beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wir bemühen uns, über Objekte und alle beteiligten Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese zu prüfen. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit – auch nicht in Teilen – übernehmen.
3. Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung und -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Unsere Angebote und jegliche andere Informationen sind in allen Fällen ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Wenn aufgrund einer unbefugten Weitergabe unserer Angebote und Informationen ein Vertrag mit dem Eigentümer zustande kommt, so ist der Empfänger uns gegenüber zum Schadenersatz in Höhe der uns entgangenen Provision verpflichtet.
5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und uns die entsprechende Informationsquelle offenzulegen. Andernfalls ist die Berufung auf Vorkenntnis unzulässig und hindert die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht.
6. Die Gebührensätze betragen bei:
6.1. An- und Verkauf von Immobilienbesitz durch unsere Vermittlung je 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar jeweils durch Verkäufer u. Käufer. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von uns nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird
6.2. Vermietung von Wohnraum 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Auftraggeber.
6.3. Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Räumen oder Grundstücken und einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren, 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter. Bei längerer oder unbefristeter Vertragslaufzeit 4 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter.
6.4. Vereinbarung eines Optionsrechtes zum Kauf 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Inhaber des Optionsrechtes.
6.5. Vereinbarung von Vorkaufsrechten 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Vorkaufsberechtigten.
6.6. Erbbaurecht je 2% des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzinses ungeachtet möglicher Provisionsansprüche aus 6.1..
7. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
8. Unser Provisionsanspruch ist entstanden und zahlbar, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch entstanden, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein von anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Ebenso ist unser Provisionsanspruch entstanden, wenn und soweit in zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
9. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.
10. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan schriftlich genehmigt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigslust.
1. Die Aufnahme der Geschäftsverbindung durch Reaktion auf ein übersandtes Angebot gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die widerspruchslose Annahme unserer Dienste genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages. Dazu genügt auch die Mitursächlichkeit.
2. Die Informationen in unseren Angeboten beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wir bemühen uns, über Objekte und alle beteiligten Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese zu prüfen. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit – auch nicht in Teilen – übernehmen.
3. Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung und -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Unsere Angebote und jegliche andere Informationen sind in allen Fällen ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Wenn aufgrund einer unbefugten Weitergabe unserer Angebote und Informationen ein Vertrag mit dem Eigentümer zustande kommt, so ist der Empfänger uns gegenüber zum Schadenersatz in Höhe der uns entgangenen Provision verpflichtet.
5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und uns die entsprechende Informationsquelle offenzulegen. Andernfalls ist die Berufung auf Vorkenntnis unzulässig und hindert die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht.
6. Die Gebührensätze betragen bei:
6.1. An- und Verkauf von Immobilienbesitz durch unsere Vermittlung je 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar jeweils durch Verkäufer u. Käufer. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von uns nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird
6.2. Vermietung von Wohnraum 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Auftraggeber.
6.3. Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Räumen oder Grundstücken und einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren, 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter. Bei längerer oder unbefristeter Vertragslaufzeit 4 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter.
6.4. Vereinbarung eines Optionsrechtes zum Kauf 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Inhaber des Optionsrechtes.
6.5. Vereinbarung von Vorkaufsrechten 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Vorkaufsberechtigten.
6.6. Erbbaurecht je 2% des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzinses ungeachtet möglicher Provisionsansprüche aus 6.1..
7. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
8. Unser Provisionsanspruch ist entstanden und zahlbar, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch entstanden, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein von anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Ebenso ist unser Provisionsanspruch entstanden, wenn und soweit in zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
9. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.
10. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan schriftlich genehmigt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigslust.
Ihr Ansprechpartner
Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan
Herr Jörg Stephan
Schweriner Allee 13a
19288 Ludwigslust
Telefon: +49 3874 6637760
Mobil: +49 172 4695972
Fax: +49 3874 6637762
Herr Jörg Stephan
Schweriner Allee 13a
19288 Ludwigslust
Telefon: +49 3874 6637760
Mobil: +49 172 4695972
Fax: +49 3874 6637762
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