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Wittenburg: Möbliertes Zimmer in 2er Wohngemeinschaft

Objekt-Nr.: JS2019-005
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  • Küche
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Küche
Badezimmer
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Basisinformationen
Adresse:
Schwalbenring 7
19243 Wittenburg
Gebiet:
Wohngebiet
mtl. Kaltmiete:
250 €
Wohnfläche ca.:
84 m²
Zimmeranzahl:
1
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Wohnungstyp:
Dachgeschoss
Warmmiete inkl. NK:
400 €
Nebenkosten:
150 €
Heizkosten:
sind in den Nebenkosten enthalten
Provisionspflichtig:
nein
Küche:
Einbauküche
Bad:
Dusche, Wanne
Anzahl Schlafzimmer:
1
Anzahl Badezimmer:
1
Raucher:
nur an Nichtraucher
Haustiere:
nicht gestattet
Baujahr:
1984
Bezugsfrei ab:
01.02.2024
Zustand:
gepflegt
Heizung:
Zentralheizung
Befeuerungsart:
Wärmepumpe
Kaution/ Genossenschaftsanteile:
400,00 EUR
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Vermietet wird ein Zimmer mit Bad- (Dusche u. Badewanne) und Küchenbenutzung. Ideal für Auszubildende oder Berufseinsteiger.
Lage:
Das Zimmer befindet sich in einer ruhigen Wohnlage.
Anmerkung:
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, FAX, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer (tagsüber) beantworten können. Gern stehen wir Ihnen auch zu einer persönlichen Beratung zur Verfügung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Angaben über das Objekt wurden uns vom dem Auftraggeber mitgeteilt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.09.2007

1. Die Aufnahme der Geschäftsverbindung durch Reaktion auf ein übersandtes Angebot gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die widerspruchslose Annahme unserer Dienste genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages. Dazu genügt auch die Mitursächlichkeit.
2. Die Informationen in unseren Angeboten beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wir bemühen uns, über Objekte und alle beteiligten Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese zu prüfen. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit – auch nicht in Teilen – übernehmen.
3. Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung und -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Unsere Angebote und jegliche andere Informationen sind in allen Fällen ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Wenn aufgrund einer unbefugten Weitergabe unserer Angebote und Informationen ein Vertrag mit dem Eigentümer zustande kommt, so ist der Empfänger uns gegenüber zum Schadenersatz in Höhe der uns entgangenen Provision verpflichtet.
5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und uns die entsprechende Informationsquelle offenzulegen. Andernfalls ist die Berufung auf Vorkenntnis unzulässig und hindert die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht.
6. Die Gebührensätze betragen bei:
6.1. An- und Verkauf von Immobilienbesitz durch unsere Vermittlung je 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar jeweils durch Verkäufer u. Käufer. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von uns nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird
6.2. Vermietung von Wohnraum 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Auftraggeber.
6.3. Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Räumen oder Grundstücken und einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren, 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter. Bei längerer oder unbefristeter Vertragslaufzeit 4 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter.
6.4. Vereinbarung eines Optionsrechtes zum Kauf 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Inhaber des Optionsrechtes.
6.5. Vereinbarung von Vorkaufsrechten 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Vorkaufsberechtigten.
6.6. Erbbaurecht je 2% des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzinses ungeachtet möglicher Provisionsansprüche aus 6.1..
7. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
8. Unser Provisionsanspruch ist entstanden und zahlbar, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch entstanden, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein von anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Ebenso ist unser Provisionsanspruch entstanden, wenn und soweit in zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
9. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.
10. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan schriftlich genehmigt werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hagenow.
Ihr Ansprechpartner
 



Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan - Herr Jörg  Stephan
Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan
Herr Jörg Stephan

Wasserturmweg 5
19288 Ludwigslust
Telefon: +49 3874 6637760
Mobil: +49 172 4695972
Fax: +49 3874 6637762


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